N. Verlust und Bruch der Ausrüstung a. Verlust von Zaumzeug. Verliert ein Spieler das Zaumzeug, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel in einer neutralen Spielsituation. b. Bruch der Ausrüstung. c. Das Spiel wird sofort unterbrochen, wenn durch einen Bruch der Ausrüstung ein Risiko für Pferd oder Spieler besteht, z.B.
1. gerissener Sattelgurt 2. gerissene Martingal, wenn der Riemen zu Boden hängt. 3. gerissener Zügel 4. gebrochenes oder loses Gebiss des Pferdes 5. lose Bandagen Wenn der Schiedsrichter wegen zerbrochener Ausrüstung das Spiel abpfeift, muss der Spieler umgehend das Pferd wechseln.
d. Das Spiel wird nicht unterbrochen, bei
1. einfachem gebrochenen Martingal (s. a 2) 2. verlorenem oder gebrochenem Steigbügel oder gerissenem Zügel 3. verlorener oder gebrochener Kinnkette 4. verlorener Bandage.