Die Benutzung von Sporen, die Verletzungen bei Pferden verursachen können, sind verboten. Sporen und Sporenrädchen müssen stumpf und nach hinten gerichtet sein. Sporen dürfen insgesamt nicht länger als 3 cm sein. Sporen mit spitzem Schaft müssen nach unten führend getragen werden.
|
|
|